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Anweisung, auf was Art der Landmann bey gegenwärtig sich äußernden hitzigen Fiebern in Entstehung eines geschickten und erfahrnen Medici sich selbst behandeln könne Königliches Preußisches Ober-Collegium Medicum. - Online-Ausgabe. - Berlin : [Decker], 1775
Taxe Derer Commissions-Gebühren für die Bau-Bediente in der Churmarck : wann selbige ausser denen ihnen für ordinair angewiesenen Official-Verrichtungen, privat- oder andere Commissiones überkommen oder übernehmen, was ihnen dafür, ausser ihrem jährlichen Gehalt und fixirten Diæten, zu mehrerer Subsistence bezahlet werden soll, oder sie zu fordern berechtiget Online-Ausgabe. - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], [1775?]
Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraff zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor! Hochwohlgebohrne, Würdige, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und Liebe Getreue! Weil bei Uns angefragt worden: Ob über den Nachlaß gemeiner Soldaten und Unter-Officiers, nach den ausdrücklichen Worten des §. 19. Unsers diesfallsigen höchsten Reglements vom 30. Nov. 1772., die Rechte der Provinz, oder das statutarische Recht des Orts, wo sie ihr Stand-Quartier gehabt, gelten sollen? ... : Geben Berlin, den 6ten December 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], 1773
Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraff zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor! Würdige, Hochwohlgebohrne, Wohlgebohrne, Veste, Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und Liebe Getreue! Da die meisten Unserer Unterthanen auf dem platten Lande, ja selbst Bürger in denen Städten, wenn ihnen auch die von Uns erlassene Verordnungen in Collateral-Stempel-Sachen publiciret werden, solche, zumahl wegen der Ehegatten, nicht gehörig nachsuchen, beurtheilen und anwenden; So haben Wir ... resolviret, daß die Unter-Gerichte die Unterthanen erinnern sollen, daß dieselben sich bey ihren Richtern über die zu erlegende Stempel-Gebühren belehren lassen, um nicht in Straffe zu verfallen ... : Gegeben zu Berlin, den 3. November 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], 1773
Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraff zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor! Hochwohlgebohrner, Wohlgebohrne, Veste, Hochgelahrte Räthe, besonders Lieber und liebe Getreue. Wir finden der Analogie Unsers Stempel-Edicts gemäß, und setzen hiermit fest: Daß für eine Schenckung aller Güter der Collateral-Stempel, gleich wie für eine Erbschaft entrichtet werden ... : Gegeben Berlin, den 7. Sept. 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1773]
Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraff zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor! Hochwohlgebohrner, Würdige, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Lieber und liebe Getreue! Wir haben mißfällig vernommen, daß von den angeordneten Stempel-Fiscälen, oder andere Officialibus Fisci, welche die Stempel-Sachen mit zu besorgen haben, hin und wieder, bey vorkommenden Stempel-Contraventionen ... ordentliche Fiscalische Processe erhoben, und durch alle Förmlichkeiten circum duciret, dadurch aber für Unsere Unterthanen unnöthige Kosten veranlasset werden ... : Gegeben zu Berlin, den 7ten Sept. 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1773]
Königlich Allerhöchste geschärfte Verordnung, die von denen Brigade-Officianten vorzunehmende Visitationes betreffend : De Dato Potsdam, den 12. August 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - Berlin : George Jacob Decker, [1773]
Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraff zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern [et]c. [et]c. Wir vernehmen daß diejenige Verordnung, vermöge welcher die ex communione bonorum succedirende Ehegatten, von zwey drittheilen der ihnen zukommenden portiones statutariæ die Collateral-Stempel-Jura entrichten sollen, bey der Anwendung Schwierigkeit findet, inmaßen sich Fälle ereignen, wo der überbleibende Ehegatte nicht erbet, sondern vielmehr ... Verlust leidet ... : Gegeben Berlin, den 20sten July 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1773]
Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Chur-Fürst; Souverainer und Oberster Hertzog von Schlesien [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Hochwohlgebohrne, Würdige, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und liebe Getreue! Wir vernehmen, daß das Circulare vom 17. Märtz 1772. betreffend die Deposition derer verkümmerten Schuldbriefe durch Misdeutung auf den Fall gezogen werden will ... : Gegeben Berlin, den 12 July 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1773]
Erneuertes Edict wegen zu verschaffender Vorfluth und Räumung der Graben und Bäche : De Dato Berlin, de 6. Julii 1773. Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Decker, [1773]
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