Diese Website setzt Cookies ein. Für die Nutzungsanalyse wird die Software Matomo verwendet.
Wenn Sie der Nutzungsanalyse widersprechen oder mehr über Cookies erfahren möchten, besuchen Sie die Informationen zum Datenschutz.
DEEN

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung: 23.9.2020)

Der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung (FID <intR>²) bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die im Folgenden gemachte Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird in den aktuell gültigen Fassungen von Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verlangt. Aus beiden Normen ergeben sich auch die Anforderungen zur technischen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Virtuelle Fachbibliothek für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung <intR>² (ViFa <intR>²), https://vifa-recht.de/.


Wann wurde die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.


Wie barrierefrei ist dieses Angebot?

Dieses Angebot ist weitgehend barrierefrei. Es werden die Mehrzahl der Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Sämtliche Inhalte der ViFa <intR>² stehen nicht in Leichter oder Gebärdensprache zur Verfügung. Aufgrund ihres ausschließlich wissenschaftlichen Zielpublikums ist die Übersetzung der Inhalte der ViFa <intR>² in Leichte Sprache verzichtbar.


Suchmaschine <intR>² Discovery Service

Die Barrierefreiheit der eingebundenen Suchmaschine <intR>² Discovery Service kann derzeit nicht garantiert werden, da sich diese noch im Aufbau befindet. 


Open Access-Repositorium <intR>²Dok

Informationen über den Grad der Barrierefreiheit des Open Access-Repositoriums <intR>²Dok finden Sie hier.


HTML-Strukturelemente (1.3.1 a-f)

Einige HTML-Strukturelemente sind nur teilweise barrierefrei, da die entsprechenden Bootstrap-Klassen fehlen. Eine Überarbeitung ist in Arbeit.


Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck (1.3.5a)

Die eingebundenen Formulare nutzen keine Autovervollständigung. Das Fehlen der „autocomplete“-Attribute erschwert das Ausfüllen der Formulare. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.


Kontraste von Texten ausreichend (1.4.3)

Da das strukturelle Layout der Webseite vor dem Erscheinen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erstellt wurde, ist das Kontrastverhältnis von 4,5:1 nicht grundsätzlich sichergestellt. An einer Lösung wird gearbeitet.


Aktuelle Position des Fokus deutlich (2.4.7a)

Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht immer erkennbar. Die Anpassung des Fokus-Managements erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.


Fehlererkennung (3.3.1a)

Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht immer automatisch überprüft. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.

Die identifizierten technischen Mängel werden sukzessive behoben.

 

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Rückfragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://vifa-recht.de/ aufgefallen? Dann teilen Sie uns diese bitte mit – vielen Dank. Unsere Kontaktdaten lauten:

Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung

Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz

Potsdamer Straße 33

D-10785 Berlin

E-Mail: vifa-recht@sbb.spk-berlin.de

Internet: https://vifa-recht.de/

 

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung von https://vifa-recht.de/ benachteiligt zu werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

D-10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de