1. Ein elektronischer Marktplatzbetreiber für Apotheken, der nach §5 TMG für die Homepage verantwortlich zeichnet, über die der Kunde zu den in der streitgegenständlichen
Werbung beworbenen Dienstleistungen gelangt, kann Schuldner des Unterlassungsanspruchs nach §§3, 3a, 8 Abs. [...]