Ausgangspunkt dieser Arbeit ist der Staat als (Völker-)Rechtssubjekt, als Akteur und als Adressat der Aufarbeitung staatlicher Unrechtsvergangenheit, fokussiert auf das Verhältnis
Staat–Individuum. Zentrale Frage ist, ob es rechtliche Pflichten des Staates zur Aufarbeitung staatlichen Unrechts gegenüber dem Individuum gibt und ob daraus [...]