Die gewerberechtlichen Entgeltvorschriften entstammen der Mitte des 19. Jahrhunderts - einer Zeit, in der es an einem Arbeitsrecht im heutigen Sinne fehlte. Sie schufen zum
Schutz der Arbeitnehmer ein weitgehendes Verbot verschiedener Formen der Lohnzahlung sowie des Abschlusses zusätzlicher Verträge. [...]