Juni 2020
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Vorläufige Anweisung für sämtliche Landes-Justiz-Collegia wegen der durch die neue Prozeß-Ordnung in der Administration des Salarien-Cassen-Wesens entstehenden Abänderungen : Berlin, den 30. May 1781.
Decker, Georg Jakob *1732-1799*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker., [1781]
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Patent wodurch eine Gesetz-Commißion errichtet und mit der nöthigen Instruktion wegen der ihr obliegenden Geschäfte versehen wird : De Dato Berlin, den 29. May 1781.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker., [1781]
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Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor, Würdiger, Hochgelahrter, Lieber Getreuer! Da wegen Versorgung der Invaliden mit Küster- und Schulmeister-Stellen zum Besten des Schulwesens die Einrichtung gemacht worden, daß diejenigen Invaliden, welche sich bey Erledigung einer solchen Stelle dazu melden, vorher wegen ihrer Geschicklichkeit von den Inspektoren geprüft werden sollen ... : Berlin, den 17. May 1781.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1781]
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Seine Königliche Majestät von Preussen [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr, lassen das allerhöchst vollzogene Patent vom 26. April c. wegen Publikation des ersten Buchs des Corporis Juris Fridericiani als eines allgemeinen Landesgesetzes für dero gesammte Staaten dem hiebey zufertigen, mit der Auflage: diese neue Prozeßordnung so viel möglich mit dem 1ten Junius dieses Jahrs in Anwendung und Ausübung zu bringen ... : Gegeben Berlin, den 16 May 1781.
Preußen, König, Friedrich Wilhelm *1744-1797*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1781]
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Patent daß künftig nicht nur auf adlichen, sondern auch auf andern Gütern, in der Chur- und Neumark sowohl, als in Vor- und Hinter-Pommern, die bisher vorzüglich privilegirten stillschweigenden Hypothecken, in so fern solche in den Grundbüchern nicht eingetragen sind, allen ingroßirten Posten nachstehn; und daher besagte stillschweigende Hypothecken auf nicht adliche Güter, zu Erhaltung ihres Vorzugsrechts, bis zum ersten Januar 1782. eingetragen werden sollen : Berlin, den 13. May 1781.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker, Königl. Hofbuchdrucker., [1781]
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Postscriptum. Auch Würdiger, Wohlgeborner, Veste und Hochgelarte Räthe, Liebe Getreue, erhaltet ihr anbey 50 Exemplaria des zweyten Theils der neuen Prozeßordnung und habt, da der dritte und vierte aus der Druckerey noch nicht abgeliefert sind, die Nachsendung derselben, imgleichen die Communication einer vollständigen interimistischen Sportultaxe noch vor Ablauf dieses Monats zu gewarten ... : Berlin, den 1 May 1781.
Carmer, Johann Heinrich Casimir von *1721-1801*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [George Jacob Decker], [1781]
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Interemistische Sportul- und Stempel-Taxe für Ober- und Untergerichte, ingleichen die Justiz-Commissarios in sämmtlichen Königlich-Preußischen Landen : Berlin, den 26. April 1781.
Decker, Georg Jakob *1732-1799*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker., [1781]
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Patent wodurch die neue Prozeß-Ordnung als ein allgemeines Landes-Gesetz vorgeschrieben und bestätiget wird, und die ältern dem zuwiderlaufenden Gesetze aufgehoben werden : De Dato Berlin, den 26sten April 1781.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker, Königlichem Hofbuchdrucker., [1781]
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Instruction für diejenigen, welche bey der gegenwärtig grassirenden Viehseuche ihre Heerden durch die Inoculation in Sicherheit setzen wollen : De Dato Berlin, den 11. April 1781.
Decker, Georg Jakob *1732-1799*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker, Königl. Hofbuchdrucker., [1781]
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Circulaire. Da nach der Königlichen allergnädigsten Cabinets-Ordre vom 30. m. p. das Blau-Farbenwerk zu Hasserode so weit gediehen, daß es sämmtlichen Accise- Zoll- und Brigade-Officianten der Churmark hiermit aufgegeben, bey der schwersten Verantwortung keine blaue Farben und Eschel aus der Fremde zur innern Consumtion einpaßiren zu lassen, es sey denn, daß solche mit einem Paß des Königl. Hütten [et]c. Departements begleitet sind. Von diesem Verbot sind jedennoch die Schlesischen blauen Farben und Kobolt ausgenommen : Berlin, den 10. April 1781.
Kurmark / Provinzial-Akzise- und Zoll-Direktion. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1781]
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