Juli 2020
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Sejm Wileński 1922 roku, idea i jej realizacja
Srebrakowski, Aleksander. - Wrocław : Wydawn. Uniw. Wrocławskiego, 1993
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Sbornik zakonodatelʹnych i normativnych aktov o repressijach i reabilitacii žertv političeskich repressij
Zajcev, E. A.. - Moskva : Izdat. "Respublika", 1993
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Stadtadel und Bürgertum in den italienischen und deutschen Städten des Spätmittelalters
Elze, Reinhard *1922-2000*. - Berlin : Duncker & Humblot, 1991
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Sowjetische Beiträge zur Staats- und Rechtstheorie
Arzinger, Rudolf *1922-1970*. - Berlin : Verl. Kultur und Fortschritt, 1953
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Das Werden eines Königs nach altschwedischem Recht : der Königsritus als magischer Akt
Olivecrona, Karl *1897-1980*. - Lund : Gleerup, 1947
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Strafrecht u. Strafrechtspflege im deutschen Mittelalter bis zum Erlaß der Peinlichen Gerichts-Ordnung Kaiser Karl des Fünften
[Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], 1889
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Vorhaltung bey Dienst-Eyden. Der Dienst-Eyd ist bestimmt, den Schwörenden feierlich angeloben zu lassen, daß er in treuer Wahrnehmung seines Amtes und strengster Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten nicht allein den Vorschriften der Gesetze, sondern auch der innern Stimme seines Gewissens überall Folge leisten wolle ...
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1799]
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Vorhaltung bey Dienst-Eyden. Der Dienst-Eyd ist bestimmt, den Schwörenden feierlich angeloben zu lassen, daß er in treuer Wahrnehmung seines Amtes und strengster Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten nicht allein den Vorschriften der Gesetze, sondern auch der innern Stimme seines Gewissens überall Folge leisten wolle ...
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1799]
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Vorhaltung bey gerichtlichen Eyden. Jeder Eyd, durch welchen eine rechtshängige Sache entschieden wird, erfordert von Seiten des Schwörenden die reiflichste Prüfung, ob er ohne Verletzung seines Gewissens sich zur Ableistung entschließen könne ...
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1799]
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Vorhaltung bey gerichtlichen Eyden. Jeder Eyd, durch welchen eine rechtshängige Sache entschieden wird, erfordert von Seiten des Schwörenden die reiflichste Prüfung, ob er ohne Verletzung seines Gewissens sich zur Ableistung entschließen könne ...
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1799]
Chronologisch
Inhaltlich
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Recht: Allgemeines und Grundlagenfächer
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Zivilrecht
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Strafrecht und Strafprozessrecht
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Staatsrecht und Verfassungsrecht
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Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht
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Allgemeines Verwaltungsrecht: Allgemeines
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Verwaltungsorganisation, Verwaltungsverfahren
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Verwaltungsprozessrecht
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Allgemeines Verwaltungsrecht: Sonstiges
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Besonderes Verwaltungsrecht: Allgemeines
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Recht des Öffentlichen Dienstes
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Ausländerrecht, Asylrecht
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Polizeirecht , Ordnungsrecht
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Datenschutzrecht
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Gesundheitsrecht, Lebensmittelrecht
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Kommunalrecht
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Schulrecht, Bildungsrecht, Hochschulrecht
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Medienrecht
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Raumordnungsrecht, Baurecht
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Straßenrecht, Wegerecht
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Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht, Umweltrecht
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Wehrrecht, Zivilschutzrecht
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Besonderes Verwaltungsrecht: Sonstiges
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Wirtschaftsrecht, Finanzrecht, Steuerrecht
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Arbeitsrecht und Sozialrecht
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Völkerrecht, Europarecht, Kirchenrecht, Sonstiges