März 2020
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Schiffer-Ordnung für die hiesige Residenz : So geschehen Berlin, den 12ten April 1780.
Kurmark / Krieges- und Domainen-Cammer. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Circulaire. Da von Seiten E. Königl. Hochlöbl. Bergwercks- und Hütten-Departements des General [et]c. Directorii mit dem Braunschweigischen Hof ein Arrangement getroffen worden: daß dem Blanckenburgischen Eisen zwar der fernere commutative Debit in dem Herzogthum Magdeburg und Fürstenthum Halberstadt auf dem bisherigen Fuß verstattet, die weitere Versendung desselben aber nach der Churmark, welches bis jetzt mittelst Passir-Zettul von der Magdeburgschen Accise geschehen, aufgehoben seyn soll ... : Berlin, den 11. April 1780.
Kurmark / Provinzial-Akzise- und Zoll-Direktion. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor. Ohnerachtet Wir durch die öffentlichen Anzeigen bekannt gemacht, daß die Zinsen von den Banco-Obligationen an die Inhaber anders nicht, als gegen Vorzeigung der Original-Obligationen, auf welche solche abgeschrieben werden müssen, ausgezahlet werden sollen, so haben Wir doch ... beschlossen, daß alle Collegia, Gerichte, pia Corpora, und andere öffentliche Anstalten ... : Gegeben Berlin, den 13ten März 1780.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Circulaire. Im Gefolg der Circulaire-Ordre vom 31. Januar. a.c. wird den sämmtlichen Accise- und Zoll-Aemtern der Inhalt der Königl. Allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 29. m.pr. hiermit bekannt gemacht: Daß das Verboth wegen Einbringung des fremden Papiers sich nur allein auf die Böhmischen Papiere, nicht aber auf andere Fremde; bis auf weitere Verfügung erstrecken soll. Es haben also die Accise- und Zoll-Aemter, auch Brigade-Officianten der Churmarck sich hiernach auf das genaueste zu achten, und alle fremde Papiere, exclusive Böhmen, welche zum Gebrauch der Buchdruckereyen eingebracht werden, fernerhin gegen Erlegung der Tarif-mäßigen Gefälle einpassiren zu lassen : Berlin, den 7. Märtz 1780.
Kurmark / Provinzial-Akzise- und Zoll-Direktion. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Circulaire. Die Königl. General-Accise- und Zoll-Administration hat mit sehr vielen Mißfallen in Erfahrung gebracht, daß der verschiedenen ergangenen Befehle ohnerachtet, und namentlich der Ordre vom 17ten Januar 1774, welche im Gefolge der Cabinets-Ordre vom 4ten g.M. die Einführung der fremden Spiegel von acht Zoll und drunter verbietet, indem die von einem größern Maaß längstens ganz verboten sind, dennoch durch die unverzeihliche Nachläßigkeit der Accise- und Zoll-Bedienten eine große Menge in die Königlichen Staaten eingeführet werde, wodurch denn der Spiegel-Manufactur zu Neustadt an der Dosse ein sehr beträchtlicher Schaden verursachet wird ... : Berlin, den 4ten März 1780.
Preußen / Königlich Preußische General-Accise- und Zoll-Administration. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Publicandum wie es wegen der Anweisung und des Transports der Rüdersdorfschen Kalcksteine hinführo gehalten werden soll : De Dato Berlin, den 24. Februar 1780.
Decker, Georg Jakob *1732-1799*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey G. J. Decker, [1780]
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Circulaire. Da die Emdensche Herings-Fischerey-Compagnie sich anjetzt vollkommen im Stande befindet, den privativen Herings-Verlag der gesammten Churmarck, des Herzogthums Magdeburg, Fürstenthums Halberstadt, und der Grafschaft Hohenstein zu leisten; so befiehlet die General-Accise- und Zoll-Administration allen Accise- und Zoll-Aemtern der gedachten Provinzien ... keine andere Heringe, als Emdensche oder Ostfriesische, einzulassen, und sollen solchergestalt alle andere Sorten von Heringe zur einländischen Consumtion in diesen Provinzien gänzlich verboten sein ... : Berlin, den 22. Februar. 1780.
Preußen / Königlich Preußische General-Accise- und Zoll-Administration. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Circulaire. Des Königs Majestät haben der Königl. General-Accise- und Zoll-Administration unter dem 8. Febr. 1778 bekannt gemachet, daß der Bayreuthsche Vitriol in den drei Provinzien, die Chur-Mark, Magdeburg und Halberstadt eingelassen werden soll ... : Communicetur ... Berlin, den 17. Märtz 1780.
Kurmark / Provinzial-Akzise- und Zoll-Direktion. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Circulaire. Im Gefolge des Königl. Erneuerten Patents, de Dato Berlin den 1ten Junii 1779. werden ad Rescriptum clementiss. E. Hohen General-Ober-Finanz-Krieges- und Domainen-Directorii vom 28ten m.pr. die Accise- und Zoll-Aemter der Churmarck hiedurch angewiesen: die Souverains d'or, als eine eigentliche Ducaten-Münze, eben sowohl, als die Species-Ducaten, ohngehindert ausserhalb Landes passiren zu lassen : Berlin, den 8. Februar. 1780.
Kurmark / Provinzial-Akzise- und Zoll-Direktion. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
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Circulaire. Verschiedene Cabinets-Ordres und Resolutionen geben zu erkennen, daß die Absicht Sr. Majestät, des Königs, unsers Allergnädigsten Herrn, bey der Allerhöchsten Verordnung vom 1sten Julius v.J. keinesweges dahin gegangen, den auf dem Lande wohnenden Adel auf eine jährliche Accise-freye Consumtion von 30 Pfund Caffee und 3 Eymer Wein einzuschränken ... : Berlin, den 8ten Februar 1780.
Preußen / Königlich Preußische General-Accise- und Zoll-Administration. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [Decker], [1780]
Chronologisch
Inhaltlich
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Allgemeines Verwaltungsrecht: Allgemeines
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Besonderes Verwaltungsrecht: Allgemeines
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Recht des Öffentlichen Dienstes
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Besonderes Verwaltungsrecht: Sonstiges
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Wirtschaftsrecht, Finanzrecht, Steuerrecht
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