Juli 2024
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Instruction, Wie die Visitation und Aufhebung der Diebes-Rotten, Bettler und Zigeuner, oder andern liederlichen Gesindels in den Städten und auf dem Lande anzustellen : [Berlin, den 20sten Novembris 1730]
Preußen, König, Friedrich Wilhelm *1688-1740*. - [Berlin], 1750
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Instruction vor die drey Schlesische Ober-Amts-Regierungen, worin alle gegen den Codicem Fridericianum und sonst eingeschlichene Mißbräuche und Mängel gehoben, und einige Oerther des Codicis Fridericiani erklähret, corrigiret und geändert werden. Wornach sich nicht allein Unsere Ober-Amts- und Mediat-Regierungen, sondern auch Die Unter-Gerichte und sämtliche Unterthanen achten sollen : De Dato Berlin, den 25. Septemb. 1750.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Breslau : Korn, 1750
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Erneuertes und geschärftes Edict, wider die Auf- und Vorkauferey, auch verbotenen Handel mit Getreyde, Wolle, und allerhand Lebens-Mitteln auf dem Lande : De Dato Berlin, den 17. November 1747.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Königsberg : Königl. Preuß. Hofbuchdr., 1747
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Wöchentliche Ostfriesische Anzeigen und Nachrichten von allerhand zum gemeinen Besten überhaupt auch zur Beförderung Handels und Wandels dienenden Sachen
Aurich : [Verlag nicht ermittelbar], 1747-1782
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Erneuertes Patent, Daß Die Schiffleute mit den Saltz-Tonnen vorsichtig und behutsam umgehen sollen, damit selbige nicht beschädiget werden : De Dato Berlin, den 20. Junii 1747.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Berlin : Gäbert, 1747
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Declaration, Daß die Personen Adlichen Standes in Schlesien, Ob sie schon mit geendigtem Zwanzigsten Jahre die Majorennitæt erlangen, dennoch vor zurückgelegtem Vier und Zwanzigsten nicht befugt seyn sollen, Ohne Obrigkeitl. Consens Immobilia zu alieniren, Schulden zu contrahiren, oder ausstehende Capitalien einzuheben : De Dato Berlin den 12. Novembr. 1746.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Breßlau : bey Johann Jacob Korn, 1746
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Königlich-Preußische Declaration, des Edicts de 18. Julii 1746. Daß die Persohnen Adelichen Standes in Schlesien, Ob sie schon mit geendigtem 20ten Jahre Die Majorennitæt erlangen, Dennoch vor zurück gelegtem 24ten nicht befugt seyn sollen, ohne Obrigkeitlichen Consens Immobilia zu alieniren, Schulden zu contrahiren, Oder Ausstehende Capitalien einzuheben : d. d. Berlin den 12. Nov. 1746.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Glogau : Gedruckt in der Königlich-Preußischen privilegirten Cammer-Buchdruckerey, bey Christian Gottfried Welchers hinterlassener Wittib, 1746
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Edict, Daß künfftighin Die Persohnen Adelichen Standes nach zurück gelegten Zwantzigsten Jahre Majorenn seyn sollen : De Dato Berlin, den 18ten Julii, 1746.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Glogau : Gedruckt in der Königlich-Preußischen privilegirten Cammer-Buchdruckerey, bey Christian Gottfried Welchers, hinterlassener Wittib, 1746
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Königlich-Preußisches Edict, Daß Kein Schlesischer und Glatzischer Unterthan, Bürger- und Bauern-Standes ohne vorgängige Examinirung und erhaltenen Licenz-Schein, sich oder seine Kinder zum Kloster-Stande widmen sollen : De Dato Berlin, den 26. Febr. 1746.
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Groß-Glogau : Gedruckt in der Königl. Preußl. privilegirten Cammer-Buchdruckerey, bey Christian Gottfried Welchers, hinterlassene Wittib, 1746
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Seiner Königl. Majestät in Preussen allergnädigstes-approbirtes Reglement und Instruction für die Meß-Accise-Cammer zu Frankfurth an der Oder : Wornach die sämtlichen Meß-Accise-Bedienten auf Königl. allergnädigste Special-Ordre vom 24. Sept. 1744 die Meß-Accise einnehmen und berechnen sollen
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - [Berlin?] : [Verlag nicht ermittelbar], [ca. 1744]
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