Rechtsgebiete: Klingt erstmal komisch. Ab 1,6 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt ist eine MPU fällig, wenn es um die Wiedererteilung geht. Bei 1,56 Promille braucht es
weitere Anzeichen für die mögliche Ungeeignetheit. Macht ja auch Sinn. Hier hat der VGH Mannheim allein die Trunkenheitsfahrt an sich... [...]