June 2019
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Reformations-Ordnung, Welche in Löbl. Stadt und Landschafft Basel, Von einem Ehrsamen Wohlweisen Rahte, Zu Pflanzung der Ehrbarkeit, Und Ausreutung allerhand eingeschlichener Mißbräuche, Dero Bürgeren, Angehörigen und unter dem Schutze Stehenden vorgeschrieben wird : MDCCLXV. und erneuert MDCCLXVIII.
Johann Heinrich Decker Erben. - Online-Ausgabe. - [Basel] : Gedruckt bey Johann Heinrich Decker, 1768
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Reformations-Ordnung, Welche in Löbl. Stadt Basel, Von einem Ehrsamen Wohlweisen Raht, Zu Pflanzung der Ehrbarkeit, Und Ausreutung allerhand eingeschlichener Mißbräuchen, Dero Bürgeren, Angehörigen und unter dem Schutz Stehenden Von Neuem vorgeschrieben worden, MDCCLVIII. : [Also beschlossen in Unserer Raths-Versammlung, den 24. Heumonats, im Jahre Ein Tausend Sieben Hundert Fünfzig und Acht]
Johann Heinrich Decker Erben. - Online-Ausgabe. - [Basel] : Gedruckt bey Johann Heinrich Decker, 1758
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Papier-Stempelung Von Sämmtlichen Ordnungen der Stadt Dantzig beliebet und geschlossen ; Männiglich, So wohl Einwohnern der Stadt und dero gantzen Territorii, als Frembden, die einen gültigen Actum allhier exerciren wollen, zur Nachricht publiciret : den 1. Dec. MDCCXXXIV ; [Nebst Nachträgen]
Schreiber, Thomas Johann *1699-1778*. - Online-Ausgabe. - Dantzig : Schreiber, 1734
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Diarivm Politico-Cvriosvm, ... ; Dritter Periodus
Jungnicol, Karl Friedrich *-1736*. - Online-Ausgabe. - Berlin : Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, 1727
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Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. publ. ordinar. zu Halle, Einleitung Zum Kriegs-Proceß : Worinnen Von der Kriegs-Jurisdiction und wem dieselbe zustehe, denen Personen und Sachen, welche unter die Kriegs-Jurisdiction gehören, ... gehandelt wird ; Nebst Einem Anhang Derer Königl. Preuß. allerneuesten Kriegs-Articul vor die gemeine Soldaten und Unter-Officirer, wie auch verschiedener Formulen, welche einem Auditeur bekannt seyn müssen
Ludovici, Jacob Friedrich *1671-1723*. - Online-Ausgabe. - Halle : Wäysenhaus, 1715
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Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. zu Hall und der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung zum Peinlichen Proceß : Darinnen/ Wie sich der Richter bey vornehmender Untersuchung und inquisition in Peinlichen Sachen/ so woll auch der inquisit und dessen Defensor bey führung der zustehenden Defension den gantzen Proceß hindurch verhalten müsse ... gezeiget/ auch dabey Der Sächsische und gemeine Proceß iederzeit genau gegen einander gehalten wird ; nebst Einem Anhang/ Von der Arth/ die Acten und Registraturen in Peinlichen Sachen zu verfertigen/ auch die Acten zu excerpiren und in Gerichten zu referiren
Ludovici, Jacob Friedrich *1671-1723*. - Online-Ausgabe. - Halle : Waysen-Haus, 1708
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Specimen Iuris Publici Romano-Germanici : a Consueta Ordinis Materiarumque Confusione Variisque Scriptorum Praeiudiciis Adaequata Brevitate Restituti
Titius, Gottlieb Gerhard *1661-1714*. - Online-Ausgabe. - Lipsiae : Lanckisius, 1698
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Kurtze/ Doch In Facto & Iure Wohlgegründete Deduction : Welcher massen Nach Absterben Herrn Jacoben/ des Letsteren Männlichen Namens und Stammens der Herren zu Hohen-Geroltzeck und Sultz/ desselben verlassene sam[b]tliche Eigenthum[b]liche Gütere/ in specie die ... Vogteyen und Dorffschafften/ Seelbach mit Steinbach und Kubach/ Schutterthal/ und der halbe Stab Reichenbach/ sam[b]t dem ... Hauß Neuen Dautenstein/ ... dessen hinderlassener Eintzigen Tochter/ und Erbin/ der Hochgebohrnen Frauen Annae Mariae ... damahligen Grävin zu Solms/ Erbs- und Eigenthum[b]sweiß angefallen/ und nachgehends per Testamentum ipsius auf das Hoch-Fürstliche Hauß Baden-Durlach legitime zwar devolvirt/ gleich anfangs aber/ gedachter Frau Grävin ... in besagter Herrschafft gewaltthätig und wider-rechtlich entzogen/ von dem Grävlichen Hauß Cronenburg etlich und Fünffzig Jahr also usurpirt und vorenthalten ... ; Mit Beylagen a Num. I. usque XXXI.
Online-Ausgabe. - [S.l.], 1698
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Summarischer Extract, Dern vornehmern Generalien/ Patenten/ Mandaten/ Edicten/ und Ordnungen/ welche zu Anfang der glorwürdigisten Regierung deß Weyl. Römischen Kaysers Ferdinandi Tertii, Hochseeligster Gedächtnuß Anno 1637. biß auff das 1690. Jahr inclusive, unter jetzig auch glorwürdigist: Regierender Röm: Kays: Mayest. Leopoldo, Theils von Hoff/ die mehrern aber von Hochlöblich: N.O. Regierung außgangen seynd. Und anjetzo Permissu Superiorum. Von dero N:O: Regierung Registratur/ so vil dern allda hinkommen/ und sich befunden/ extrahirter-massen alles Fleisses zusammen getragen/ und dem Publico zum Besten/ in gegenwärtigen Druck verfasset worden
Heiliges Römisches Reich, Kaiser, Ferdinand *1608-1657*. - Online-Ausgabe. - Wienn in Oesterreich : Sischowitz, 1691
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Andermahlig-Vermehrte Edition Speculi Civium Oder Burger-Spiegels : Worinnen nicht allein der Königlichen Städt-Instruction im Königreich Böhaimb/ kurtz verfaster/ nebst vielen Moralien, und was einen Vorsteher einer Gemeinde zu thun oblieget/ wie selbiger beschaffen seyn solle/ sondern auch zufinden/ wie die anjetzo Glor-reich-Regierende Kayserl. und Königl. May: Leopoldus Maximus, Sey ein Beschützer und Retter der Teutschen Freyheit ... Welcher Allerdurchleuchtigsten Majestät/ Treu und Dienstbarkeit von männiglich zu leisten geziemet
Weingarten, Johann Jacob von *1629-1701*. - Online-Ausgabe. - Nürnberg : Zieger, 1690