May 2020
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Extract aus dem Neuen Canton-Reglement für die Königlichen Staaten excl. Schlesien : de Dato Berlin, den 12ten Februar 1792
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1792]
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Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... In Beziehung auf Unser Rescript vom 31. May vorigen Jahres, womit euch zu den einzusehenden Collateral-Erbschafts-Tabellen, ein neues Schema zugefertiget worden, befehlen wir euch ... forthin in der zweiten Colonne dieser Tabellen, auch den Sterbetag des Erblassers bey jedem Fall mit zu bemerken ... : [Gegeben zu Berlin den 7ten Februar 1792]
Preußen, König, Friedrich Wilhelm *1744-1797*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1792]
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Taxe des Pack-Cammer- oder Niederlage-Geldes beym Königlichen Hof-Post-Amt zu Berlin : [Berlin den 14. December 1791]
Seegebarth, .... - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1791]
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Reglement, wonach diejenigen Schiffer, welche den Ruppiner Canal befahren, sich zu achten haben : D. D. Berlin, den 31. October 1791
Kurmark / Krieges- und Domainen-Cammer. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker und Sohn, [1791]
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Reglement für das Land-Armen-Haus zu Strausberg : Berlin, den 31. October 1791
Voß, ... v.. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : Gedruckt bey George Jacob Decker und Sohn, [1791]
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Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Es sind Zweifel darüber entstanden: In wie fern auf Geldern und Sachen, welche mit der Post eingehen, ein gerichtlicher Arrestschlag statt finden könne ... : [Berlin, den 31. October 1791]
Preußen, König, Friedrich Wilhelm *1744-1797*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1791]
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Publicandum wegen Verbots, Abstellung und Bestrafung der Lumpen-Ausfuhre und der bey dem An- und Verkauf der Lumpen vorkommenden Mißbräuche : [Berlin den 1sten September 1791]
Kurmark / Krieges- und Domainen-Cammer. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1791]
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Nachricht an das Publikum. Seine Königliche Majestät haben für Höchstdero gesammte Staaten ein neues allgemeines Gesetzbuch abfassen und publiciren lassen. Dieses Gesetzbuch tritt an die Stelle der in den Provinzen bisher angenommenen römischen und andern fremden, oder sogenannten Hülfsrechte ... : [Berlin den 28 July 1791]
Schrötter, ... v.. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1791]
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Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da Wir zu bemerken Gelegenheit gehabt haben, daß die zeitigen Regiments-Chefs sich öfters der Person und des Vermögens ausgetretener Cantonisten Namens des Regiments begeben, und Unsere Landes-Collegia dergleichen Entsagung für hinreichend halten, um den fiskalischen Anspruch an das Vermögen eines solchen ausgetretenen Cantonisten zu tilgen ... : [Gegeben Berlin, den 10. May 1791]
Preußen, König, Friedrich Wilhelm *1744-1797*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1791]
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Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm ... Unsern gnädigen Gruß zuvor ... Da in dem Circular-Rescript vom 10. May c. wegen des Vermögens ausgetretener Unterthanen, unter andern festgestzet worden, daß, wenn ein Kantonist den Abschied erhalten hat ... einem solchen Cantonisten gegen den wider ihn anzustellenden Confiscations-Prozeß, der erhaltene Abschied nicht zu statten komme ... : [Gegeben Berlin, den 25. Juli 1791]
Preußen, König, Friedrich Wilhelm *1744-1797*. - Online-Ausgabe. - [Berlin] : [G. J. Decker], [1791]