June 2024
-
Nachdem des Königs Majestät unter dem 16ten hujus die ehehin wegen Abstellung des Bettelns auf Strassen und in Häusern ergangene Verbote erneuert, und alles Privat-Allmosen-Austheilen an dergleichen Leute bey Strafe untersagt haben; so ist für gut befunden worden, dem Publico ... den Haupt-Inhalt der erwehnten Verordnungen in einem kurtzen Auszug vorzulegen ...
Berlin / Armen-Direction. - [Berlin] : [Decker], [1774]
-
Verordnung, daß die Justitz-Collegia die Adelichen Güter, welche wegen Schulden zum gerichtlichen Verkauf kommen, anjetzo nicht unter zwey Drittheil der Taxe adjudiciren, sondern bis sich solche Käuffer dazu finden, den Creditoren selbst, zum Genuß in Besitz geben, und dadurch zugleich die Deterioration der Güther evitiren sollen : De Dato Berlin, den 10ten July 1771
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - [Berlin] : Decker, [1771]
-
Edict, welchergestalt die Söhne Adlicher Güther-Besitzer, Bürgerlichen Standes, der Erhöhung in den Adel-Stand wenn sie Lust zu Militair-Diensten bezeigen sich gewärtigen sollen : De dato Berlin, den 28sten Maij 1768
Preußen, König, Friedrich *1712-1786*. - Berlin : Decker, 1768
-
Teutsches Staats-Archiv, oder Sammlung derer neuest- und wichtigsten Reichs-, Crays- und anderer Handlungen, Deductionen, Urtheile derer höchsten Reichs-Gerichte, Verträge und anderer Staats-Schrifften und Urkunden, welche in denen Staats-Angelegenheiten des gesamten Teutschen Reichs, wie auch dessen einzeler Corporum, Collegiorum und Stände, nicht weniger deren Unterthanen zum Vorschein gekommen seynd
/ Moser, Johann Jacob *1701-1785*. - Franckfurt : Knoch und Eßlinger, 1756-1756