heise.de/-9588003 “Einigkeit besteht hinsichtlich der Erkenntnis, dass die Produkte von ChatGPT & Co in den allermeisten Fällen nicht urheberrechtlich geschützt
sind. Dies ergibt sich daraus, dass es sich dabei um das Ergebnis eines maschinellen Prozesses handelt – und nicht um eine menschliche Schöpfung. [...]